{"id":7,"date":"2018-01-05T19:34:59","date_gmt":"2018-01-05T18:34:59","guid":{"rendered":"https:\/\/hochform.net\/hilglas\/agb\/"},"modified":"2018-04-25T17:57:40","modified_gmt":"2018-04-25T15:57:40","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hil-glas.de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"

ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN
\nder Firma hil-glas GmbH, 31162 Bad-Salzdetfurth<\/strong><\/p>\n

\u00a7 1 Geltung<\/strong><\/p>\n

    \n
  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund unserer Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die \u00fcber die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen abgeschlossen werden. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/li>\n
  2. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/li>\n<\/ol>\n

    \u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n

      \n
    1. Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist.<\/li>\n
    2. An einen schriftlichen Vertragsantrag ist der Kunde zwei Wochen gebunden. Der Antrag wird innerhalb der Bindungsfrist entweder durch unsere Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Ausf\u00fchrung des Auftrages angenommen. Als Auftragsbest\u00e4tigung gilt auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.<\/li>\n
    3. Preislisten, Montageanleitungen und Einbauvorschriften sind Vertragsbestandteil. Diese Bedingungen werden an den Besteller \u00fcbersandt bzw. stehen zur Einsicht\u00adnahme in unseren B\u00fcror\u00e4umen jederzeit zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n
    4. Unsere Angestellten und Au\u00dfendienstmitarbeiter sind zum Abschluss von Gesch\u00e4ften nur unter unver\u00e4nderter \u00dcbernahme dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen berechtigt. Neben- oder \u00c4nderungsabreden sind nur verbindlich, wenn sie mit Vertretern mit uneingeschr\u00e4nkter Vertretungsmacht (Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Prokuristen, Generalbevollm\u00e4chtigte) getroffen werden.<\/li>\n
    5. Im kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr ist bei m\u00fcndlichem Vertragsabschlu\u00df unser Best\u00e4tigungsschreiben f\u00fcr den Vertrags\u00adinhalt ma\u00dfgeblich.<\/li>\n
    6. Bei schriftlichen Vertr\u00e4gen bedarf jede \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung und die Aufhebung des Vertrages zur Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.<\/li>\n
    7. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenst\u00e4nde ohne unsere ausdr\u00fcckliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Auf unser Verlangen hat der Kunde diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an uns zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren.<\/li>\n<\/ol>\n

      \u00a7 3 Preise, Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n

        \n
      1. Unsere Preise verstehen sich f\u00fcr Lieferung ab Werk. Sie schlie\u00dfen Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher H\u00f6he wird zus\u00e4tzlich berechnet.<\/li>\n
      2. Sollen die Lieferung oder Leistung sp\u00e4ter als vier Monate nach Vertragsabschlu\u00df erfolgen, oder erfolgen die Lieferung oder Leistung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Versp\u00e4tung tats\u00e4chlich sp\u00e4ter als vier Monate nach Vertragsabschlu\u00df, k\u00f6nnen wir den bei Vertragsabschlu\u00df vereinbarten Preis angemessen heraufsetzen, wenn zwischen Vertragsabschlu\u00df und Leistungserbringung eine Erh\u00f6hung unserer Kostenfaktoren (insbesondere Rohstoffpreise und L\u00f6hne) eintritt. Wenn die auf solche Kostenfaktoren zur\u00fcckzuf\u00fchrende Preiserh\u00f6hung mehr betr\u00e4gt als 5 % des urspr\u00fcnglich vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem ihm die Mitteilung von der Preiserh\u00f6hung zugegangen ist, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Unser Anspruch auf Verg\u00fctung von bereits vor der Preiserh\u00f6hung erbrachten Leistung bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n
      3. Unsere Rechnungsbetr\u00e4ge sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung inner\u00adhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gew\u00e4hrt, wenn alle \u00e4lteren Rechnungen bezahlt sind oder gleichzeitig bezahlt werden. Bei Zahlung durch \u00dcberweisung ist hierf\u00fcr ma\u00dfgeblich das Datum der Gutschrift auf unserem Konto. Die Einr\u00e4umung eines hiervon abweichenden Zahlungsziels bedarf gesonderter Vereinbarungen mit unseren vertretungsbefugten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder Prokuristen.<\/li>\n
      4. Schecks und Wechsel werden nur erf\u00fcllungshalber und unter dem Vorbehalt der Einl\u00f6sung entgegengenommen. Diskont-, Wechselspesen und Wechselkosten tr\u00e4gt der Besteller.<\/li>\n
      5. Bei wesentlicher Verschlechterung in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Bestellers brauchen wir nur Zug um Zug gegen Zahlung oder gegen Sicherheitsleistung zu leisten. Falls hierzu der Besteller trotz Aufforderung nicht bereit ist, sind wir zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/li>\n
      6. Ger\u00e4t der Besteller mit einem Rechnungsbetrag in Zahlungsverzug, werden etwaige Stundungsabreden hinsichtlich anderer Zahlungsverpflichtungen gegenstandslos. Verzugszinsen berechnen wir mit 5 % \u00fcber dem Basiszinssatz. Der Nachweis eines h\u00f6heren Verzugsschaden bleibt vorbehalten.<\/li>\n
      7. Eine Aufrechnung gegen\u00fcber unseren Anspr\u00fcchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderungen zul\u00e4ssig. Eine Aus\u00fcbung von Leistungsverweigerungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechten, soweit sie nicht auf diesem Vertragsverh\u00e4ltnis beruhen, ist ausgeschlossen.<\/li>\n
      8. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis gef\u00e4hrdet wird.<\/li>\n<\/ol>\n

        \u00a7 4 Ausf\u00fchrung und Lieferung<\/strong><\/p>\n

          \n
        1. Vereinbarte Ausf\u00fchrungs- bzw. Lieferfristen beginnen mit Eingang aller erforderlichen Angaben und Unterlagen des Bestellers und einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Bei versp\u00e4tetem Eingang verschiebt sich ein datumsm\u00e4\u00dfig festgelegter Liefertermin entsprechend. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern die Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<\/li>\n
        2. Unsere Lieferung erfolgt ab Werk. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Aus\u00adlieferung an den Transportf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit ihrem Verlassen unseres Lagers oder unseres Werkes die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und die Gefahr der zuf\u00e4lligen Verschlechterung auf den Besteller unabh\u00e4ngig davon \u00fcber, ob die Versendung vom Erf\u00fcllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten tr\u00e4gt. Dies gilt auch dann, wenn wir mit eigenen Fahrzeugen den Transport \u00fcbernehmen.<\/li>\n
        3. Das Abladen der Waren ist Sache des Bestellers. Der Besteller muss f\u00fcr einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg sowie f\u00fcr eine sichere Abladem\u00f6glichkeit sorgen. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, haftet der Besteller f\u00fcr alle daraus entstehenden Sch\u00e4den. Leisten wir beim Abladen Hilfe oder entstehen beim Abladen unangemessen lange Wartezeiten, sind wir berechtigt, diesen Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Hilfeleistungen beim Abladen werden auf Gefahr des Kunden erbracht. Unsere in Anspruch genommenen Mitarbeiter sind insoweit Erf\u00fcllungsgehilfen des Kunden.<\/li>\n
        4. Die Verpackung erfolgt ausschlie\u00dflich nach transport- und produktionstechnischen Gesichtspunkten. Die Verpackungsl\u00e4nge wird durch das gr\u00f6\u00dfte Ma\u00df bestimmt. Versandgestelle sind vom Kunden sp\u00e4testens zwei Wochen nach Anlieferung zur Abholung durch uns bereitzustellen.<\/li>\n
        5. Ist die Ware versandbereit und verz\u00f6gert sich die Versendung oder Abnahme aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller \u00fcber. Gleichzeitig wird die Warenrechnung f\u00e4llig. Muss die Ware bei uns eingelagert werden, berechnen wir dem Besteller eine angemessene Lagergeb\u00fchr.<\/li>\n
        6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn
          \n– die Teillieferung f\u00fcr den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
          \n– die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
          \n– dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen.<\/li>\n
        7. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe des \u00a7\u00a07 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/li>\n<\/ol>\n

          \u00a7 5 H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n

          Krieg, Streik, Aussperrung, Hochwasser, Niedrigwasser, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen wie z.B. Beschlagnahme und Festsetzung von Preisen sowie sonstige au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde und Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind und au\u00dferhalb unserer Einwirkungsm\u00f6glichkeit liegen, befreien uns f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und den Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung der Leistungserbringung. Dasselbe gilt f\u00fcr den Fall, dass wir aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund durch unseren Vorlieferanten nicht rechtzeitig bzw. vollst\u00e4ndig beliefert werden. Die vorgenannten Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten, ohne dass der Besteller ein Recht auf Schadensersatz hat. Dauert die Behinderung l\u00e4nger als zwei Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n

          \u00a7 6 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n

            \n
          1. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 1\u00a0Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.<\/li>\n
          2. Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine M\u00e4ngelr\u00fcge hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar waren, binnen 3 Tagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel f\u00fcr den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstands ohne n\u00e4here Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.Ist der Besteller Kaufmann, gelten die f\u00fcr den kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr ma\u00dfgeblichen Bestimmungen der \u00a7\u00a7 377, 378 HGB.<\/li>\n<\/ol>\n
              \n
            1. Bei berechtigten Beanstandungen wird von uns unter Ausschluss weitergehender Anspr\u00fcche Ersatz geliefert oder nach\u00adgebessert. Wird der Mangel trotz zweifachen Nachbesserungsversuchs oder zweifacher Ersatzlieferung nicht beseitigt, kann der Besteller Herabsetzung der Verg\u00fctung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gew\u00e4hrleistung ist, nach seiner Wahl R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen.<\/li>\n
            2. Herstellungsbedingte Abweichungen bei Ma\u00dfen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbt\u00f6nen sind im Rahmen der bran\u00adchen\u00fcblichen Toleranzen zul\u00e4ssig. Dies gilt auch f\u00fcr den Zuschnitt. Bei Isolierglas sind Interferenzerscheinungen sowie konkave oder konvexe Durchbiegungen (infolge unterschiedlicher Druckverh\u00e4ltnisse) herstellungsbedingt; bei Einscheiben-Sicherheitsglas k\u00f6nnen in polarisiertem Licht im Bereich der Spannungszonen farbige Ringe oder \u00e4hnliche Erscheinungen auftreten. Au\u00dferdem k\u00f6nnen Aufh\u00e4ngepunkte sichtbar sein. In allen diesen F\u00e4llen liegen keine M\u00e4ngel vor.<\/li>\n
            3. Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die Mangelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der Mangelbeseitigung zu tragen.<\/li>\n<\/ol>\n

              \u00a7 7 Haftung<\/strong><\/p>\n

                \n
              1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erf\u00fcllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht oder eine wesentliche vertragliche Hauptpflicht verletzt wurde.<\/li>\n
              2. Soweit wir gem\u00e4\u00df Ziff.\u00a01 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorauszusehen waren oder unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde, die uns bekannt waren oder die wir h\u00e4tten kennen m\u00fcssen, bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tten voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<\/li>\n
              3. F\u00fcr den kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr gelten die vorstehenden Ziffern 1 und 2 mit der Ma\u00dfgabe, dass die Haftung f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit – soweit kein Verschulden leitender Angestellten vorliegt – auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Die Haftung f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche aus Verzug und Unm\u00f6glichkeit der Leistung ist im kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr auch f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten.<\/li>\n
              4. Die vorgenannten Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht f\u00fcr unsere Haftung wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/li>\n<\/ol>\n

                \u00a7 8 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n

                  \n
                1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus Forderungen, die im Zeit\u00adpunkt des Vertragsabschlusses bereits entstanden sind, vor, im kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr erstreckt sich der Eigen\u00adtumsvorbehalt auf die Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller. Der Eigentums\u00advorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegen\u00fcber dem Besteller in laufende Rechnung buchen.<\/li>\n
                2. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstands durch den Besteller wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware.<\/li>\n
                3. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergericht\u00adlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/li>\n
                4. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuver\u00e4u\u00dfern. Die Befugnis zur Weiterver\u00e4u\u00dferung entf\u00e4llt, wenn \u00fcber das Verm\u00f6gen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt wird, der Besteller zahlungsunf\u00e4hig ist oder er mit seinem Abnehmer die Abtretbarkeit der aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen ausschlie\u00dft. Im kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr k\u00f6nnen wir, falls sich der Besteller in Zahlungsverzug befindet oder ein sonstiges vertragswidriges Verhalten des Bestellers vorliegt, die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangen, ohne gleichzeitig vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n
                5. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages des Liefergegenstandes (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach deren Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst ein\u00adzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall k\u00f6nnen wir ver\u00adlangen, da\u00df der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforder\u00adlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/li>\n
                6. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen.<\/li>\n
                7. Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % \u00fcbersteigt.<\/li>\n<\/ol>\n

                  \u00a7 9 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n

                    \n
                  1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung ist der Sitz unserer Gesellschaft in Bad-Salzdetfurth.<\/li>\n
                  2. Im kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Verpflichtung des Bestellers zur Zahlung Bad-Salzdetfurth. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen inl\u00e4ndischen allgemeinen Gerichtsstand hat.<\/li>\n
                  3. Im kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr ist Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus unseren Liefervertr\u00e4gen Hildesheim. Dies gilt auch f\u00fcr Wechsel- und Scheckklagen. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu verklagen.<\/li>\n<\/ol>\n

                    \u00a7 10 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n

                      \n
                    1. Unsere Rechtsbeziehungen zum Besteller unterliegen ausschlie\u00dflich Deutschem Recht. Die Geltung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.<\/li>\n
                    2. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und dem Zweck dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/li>\n<\/ol>\n

                      Hinweis:<\/strong><\/p>\n

                      Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass wir die Daten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis nach \u00a7\u00a028 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung erforderlich, Dritten (z.\u00a0B. Versicherungen) zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n

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